Kompetenzen
Bauvertragsrecht
Bauprojekte sind komplex. Sie binden erhebliche finanzielle Mittel, benötigen viele Beteiligte, sind technisch und organisatorisch anspruchsvoll und unterliegen oft einem engen Zeitrahmen.
Bauprojekte sind konfliktträchtig. Fehler in der Vertragsgestaltung, der Planung oder der Projektabwicklung führen regelmäßig zu Verzögerungen, Mehrkosten und rechtlichen Auseinandersetzungen. Eine frühzeitige und spezialisierte anwaltliche Beratung ist daher kein „Kostenfaktor“, sondern ein Instrument zur Risikominimierung und zur Sicherung Ihres Projekterfolgs.
Unsere Kanzlei berät Mandanten umfassend in allen Fragen des Bauvertragsrechts – praxisnah, vorausschauend und mit klarem Fokus auf wirtschaftlich tragfähige Lösungen. Unser Ziel ist es, Streitigkeiten nach Möglichkeit gleich im Ansatz zu befrieden und Ihre rechtliche Position im Ernstfall klar und belastbar aufzustellen.
Obwohl unser Rat in allen Konfliktfragen lautet, Gerichtsprozesse am Bau wenn nur irgendwie möglich zu vermeiden, verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung in praktisch sämtlichen nur denkbaren Facetten gerichtlicher Auseinandersetzungen, die wir in tausenden von Bau- und Planerprozessen gesammelt haben. Weit mehr Konflikte haben wir allerdings außergerichtlich beigelegt.
Recht der Architekten und Ingenieure
Architekten und Ingenieure tragen – egal in welcher Funktion auf der Baustelle sie tätig sind- eine zentrale Verantwortung im Herstellungsprozess von Bauwerken. Es liegt auf der Hand, dass Architekten und Ingenieure damit zwangsläufig auch im Fokus der vielfältigen Konflikte am Bau stehen, die alle in der Regel auch juristische Komponenten haben.
Die Beratung von Architekten und Ingenieuren in allen Rechtsfragen der Vorbereitung, Planung, Abwicklung und Betreuung von Bauprojekten ist seit vielen Jahren ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere Beratung verbindet juristische Präzision mit Verständnis für technische und praktische Abläufe auf der Baustelle und die spezifischen Beratungsbedürfnisse bei Planung und Objektüberwachung. Das gilt besonders für Vertrags-, Honorar- und Haftungsfragen.
Projektabwicklung
Rechtliche Fragestellungen entstehen nicht nur bei Vertragsabschluss oder im Streitfall, sondern laufend während der Projektabwicklung. Es muss klar sein: Bei den Verträgen zwischen den Projektbeteiligten handelt es sich lediglich um Momentaufnahmen auf Basis der Erkenntnismöglichkeiten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sehr viele sachliche und rechtliche Bedürfnisse der Bauwerkserrichtung stellen sich erst im Zug der Projektabwicklung heraus.
Dies erfordert ununterbrochene klare Aktionen und auch Vertragsanpassungen. Wer hier rechtzeitig und entschlossen handelt, vermeidet Eskalationen und unnötige Kosten. Hierbei unterstützen wir. Dabei verstehen wir uns nicht nur als juristische Prüfinstanz, sondern als verlässliche Berater, die praktikable Lösungen im Blick haben.
Schlichtung
Das Problem: Bauprozesse sind in Anbetracht der Stofffülle und der sachlichen und rechtlichen Komplexität in vielen Fällen extrem langwierig, aufwändig und teuer. Sie sind insbesondere nicht in der Lage, bei Konflikten während der Projektabwicklung in der nötigen Geschwindigkeit Rechtsfrieden herzustellen, damit die Baustelle in betrieblichem und atmosphärischem Einverständnis harmonisch und energisch fortgeführt werden kann.
Es wurden zur Lösung dieses Problems verschiedene Verfahren entwickelt, die schnelle Lösungen anbieten, zum Beispiel das Adjudikationsverfahren. Hierbei trifft der Adjudikator, die Adjudikatorin oder das Adjudikationsgremium im Konfliktfall eine schnelle Entscheidung, die verbindlich aber nur vorläufig ist. Die Entscheidung ist sofort zu erfüllen, kann aber von der Partei, die hiermit nicht einverstanden ist, in einem (gegebenenfalls jahrelangen) Hauptsacheverfahren angegriffen werden. Die Baustelle wird aber auf Basis der Adjudikatorenentscheidung fortgesetzt.
Das BGB bietet für bestimmte Konflikte (Nachtragsstreitigkeiten) in § 650 d BGB das Verfahren einer erleichterten einstweiligen Verfügung zu Gericht an, dass ganz ähnlich funktioniert. Bei rein technischen Konflikten können auch Schiedsgutachten vergleichsweise schnelle Abhilfe schaffen.
Besonders erwähnenswert als Alternative zum Bauprozess ist das Schlichtungsverfahren.
Die Schlichtung am Bau ist ein außergerichtliches Verfahren zur schnellen, kostengünstigen und fachkundigen Lösung von Konflikten zwischen den Baubeteiligten. Dieses Verfahren eignet sich besonders gut zur Beilegung von Konflikten während der Projektabwicklung.
Schlichter oder Schlichterin ist in der Regel eine in Deeskalations- und Konfliktlösungsstrategien ausgebildete neutrale Person mit Rechtskenntnissen und Baustellenerfahrung. Sie unterstützt die Parteien bei der Findung einer Einigung, moderiert das Verfahren und unterbreitet gegebenenfalls Vergleichsvorschläge.
Die Schlichtung am Bau wird vielfach völlig falsch eingeschätzt. Es handelt sich hierbei keineswegs um eine kaffeeklatschähnliche Veranstaltung, in der die wertvolle Zeit der Akteure am Bau mit dem Austausch nutzloser Floskeln und der müßigen Wiederholung bereits bekannter Standpunkte vergeudet wird. Ganz im Gegenteil: Die Schlichtung am Bau ist ein extrem erfolgreiches Verfahren zur schnellen Beilegung vom Baukonflikten. Nach Schätzungen werden zwischen 85 % und 95 % der Schlichtungsverfahren am Bau erfolgreich mit einer Einigung abgeschlossen. Dies deckt sich mit unseren Erfahrungen.
Und es darf nicht vergessen werden: Selbst wenn ein Schlichtungsverfahren ausnahmsweise nicht mit einer Kompletteinigung endet, bietet es den Parteien die Möglichkeit, sich in einem fachkundig und neutral moderierten Verfahren über unklare Einzelaspekte, ungünstige Rahmenbedingungen oder besondere Risikoelemente zu verständigen, die einen etwaigen späteren Bauprozess um Jahre abkürzen können. Selbst das wäre schon ein großer Erfolg.
Wir leiten oder betreuen regelmäßig Schlichtungsverfahren und beraten unsere Mandanten in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Schlichtungen oder den anderen oben genannten Alternativen zum Bauprozess. Rechtsanwalt Oppler ist ausgebildeter Schlichter für Baustreitigkeiten und wird auch regelmäßig zum Schiedsrichter in Bau-, Architekten und Ingenieursachen bestellt.